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Neues Kaufrecht 2022

Das deutsche Kaufrecht ist mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 reformiert worden. Es gibt zahlreiche neue Regelungen, insbesondere für den Verbrauchsgüterkauf (B2C), aber auch Auswirkungen im B2B-Geschäft. Unternehmen sollten ihre Verträge und AGB entsprechend überarbeiten.

Das Gesetz nimmt sich den Leistungsgegenständen an, die zunehmend prägend für die wirtschaftliche Entwicklung sind: Die Werkzeuge der Digitalisierung. Davon umfasst sind digitale Dienstleistungen, digitale Inhalte und Waren mit digitalen Elementen. Die Reform bezweckt einen möglichst weiten Anwendungsbereich auf sämtliche Inhalte, Dienste und Waren mit digitalen Bezügen.

Die wichtigsten Elemente sind:

  • die Einführung einer Ware mit digitalem Inhalt in den §§ 475b ff. BGB-neu inklusive einer Aktualisierungspflicht
  • die Neuregelung des Sachmangelbegriffs in § 434 BGB-neu,
  • Allgemeine Änderungen im Verbrauchsgüterkaufecht
  • die Verlängerung der Beweislastumkehr in § 477 BGB-neu.
  • Neuer Vertragstyp für digitale Produkte in den §§ 327 ff. BGB-neu
Artikelnr: 236446

Benedikt Grabl

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